Mein Ansatz
Engagement von ganzem Herzen
Nach meiner Ausbildung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin habe ich meine Erfahrungen im Krankenhaus, der mobilen Pflege und vor allem im Pflegeheim gesammelt. Die Familie ist eine unersetzliche Ressource für die häusliche Pflege, ohne die unser Gesundheits- und Pflegesystem nicht funktionieren würde. Steht man vor der Situation mit einem plötzlichen Pflegefall in der Familie, stellen sich meist viele Fragen!
Als Ihre Pflege-& Gesundheitsberaterin biete ich Ihnen umfassende Information, Beratung und Begleitung, das soll Sicherheit und Entlastung in einer schwierigen Zeit bringen.
Leistungen
- * Information & Beratung über Betreuung und Pflege
- * Information & Beratung zu mehr Gesundheit
- * Pflegebedarfseinschätzungen – Erstellung von pflegerischen Gutachten
- * Alle Fragen/ Anliegen in Bezug auf Pflegegeld
- * Schulung und Anleitung von pflegenden Angehörigen oder 24-Stunden-BetreuerInnen
- * Delegation an 24-Stunden-BetreuerInnen und anderen Pflegeberufen
- * Übernahme des Medikamentenmanagements
- * Pflegevisiten und Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung
Das Erstgespräch findet in der Regel telefonisch statt und ist kostenlos. Für Beratungsgespräche und Schulungen wird ein Stundensatz von €90,- berechnet – Med.-pflegerische Maßnahmen werden im 15-Minuten-Takt mit €25,- pro Einheit verrechnet exkl. Amtl. Kilometergeld. Pauschalen nach persönlicher Absprache bei längerdauernden Betreuungen möglich.
Definition der kostenlosen Pflegeberatung nach GUKG (Gesundheits- und Pflegegesetz)
Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie die Pflegeforschung.
(Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/gukg/paragraf/14 , in Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999)